Seit letzten Herbst kennen sie auch die deutschen Autofahrer: die Winterreifenpflicht. Aufgrund der geänderten Straßenverkehrsordnung müssen nun alle Fahrzeuge bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen oder Allwetter-Pneus (M+S-Reifen) aufgezogen haben.
Sonst ist ein Bußgeld von bis zu 80 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg fällig. Die Mindestprofiltiefe liegt zwar bei 1,6 Millimetern, dieser Grenzwert würde aber gerade bei winterlichen Straßenverhältnissen die Nerven des Fahrers kaum beruhigen können, da an ein kontrolliertes Fahren damit kaum zu denken ist. Die Empfehlung geht deshalb meist in Richtung vier Millimeter Restprofiltiefe auf dem Pneu.
Im Ausland, vor allem im Alpenraum und Skandinavien, sind die Regelungen für die Winterbereifung und das Mitführen von Schneeketten ein alter Hut. Auf was Autofahrer genau achten sollten, zeigt die Bildergalerie mit den wichtigsten Regelungen in unseren Nachbarländern. (rs)
Quelle: Autoflotte online

