Geht von einem verkehrswidrig geparkten Auto eine akute Gefahr aus, dürfen es die Ordnungsbehörden auf Kosten des Fahrzeughalters umgehend abschleppen lassen. Dabei ist ohne Bedeutung, ob der störende Wagen zu diesem Zeitpunkt überhaupt fahrbereit war oder wegen eines Defekts am Straßenrand abgestellt wurde. Darauf hat aktuell das Verwaltungsgericht Köln hingewiesen.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, stand im vorliegenden Fall der umstrittene Pkw in einem Kreuzungsbereich teilweise auf dem Gehweg und direkt vor einer Bordsteinabsenkung. Er versperrte den Passanten, die aus dem gegenüberliegenden Zugang einer Fußgänger- und Fahrradbrücke kamen und von dort die Straße überqueren wollten, die Sicht auf den fließenden Verkehr, von dem aus seinerseits wegen der Sichtbehinderung entsprechende Personen erst zu spät wahrgenommen werden konnten. Betroffen waren vor allem kleine Kinder, die durch den abgestellten Wagen völlig verdeckt wurden, weshalb Gefahr im Verzug war und der Außendienst der Verkehrsbehörde umgehend einen Abschleppdienst orderte. Lesen Sie hier weiter
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Defektes Auto: Kostenpflichtige Zwangsabschleppung
Samstag 29 Januar 2011
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29 Januar 2011 | Defektes Auto: Kostenpflichtige Zwangsabschleppung
Geht von einem verkehrswidrig geparkten Auto eine akute Gefahr aus, dürfen es die Ordnungsbehörden auf Kosten des Fahrzeughalters umgehend abschleppen lassen. Dabei ist ohne Bedeutung, ob der störende Wagen zu diesem Zeitpunkt überhaupt fahrbereit war oder wegen eines Defekts am Straßenrand...

