Bei Betriebs-, Umsatzsteuer- oder Lohnsteuerprüfungen gilt ein kritischer Blick stets den Fahrtenbüchern für den betrieblichen Fuhrpark. Bei der kleinsten Ungereimtheit werden die mühevoll geführten Aufzeichnungen dann meist als unwirksam eingestuft.
Doch hiergegen lohnt sich Gegenwehr. Denn bereits mehrmals wurden die Prüfer von den Gerichten zurückgepfiffen. Hier die häufigsten Fehlerquellen rund um das Thema Fahrtenbuch und wie sich Selbständige gegen Zweifel des Prüfers wehren können.
Kleinere Aufzeichnungsmängel
Stellt der Prüfer des Finanzamts fest, dass in der Prüfungsjahren vier bis fünf Kilometerstände um ein paar Kilometer von dem Kilometerstand laut Werkstattrechnung abweichen, ist das kein Indiz dafür, dass die gesamten Aufzeichnungen manipuliert oder fehlerhaft sind.
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