Verbale Ausraster am Steuer eines Autos können teuer werden. Auch abfällige Gesten werden mit Strafen bis zu 4.000 Euro geahndet. Hier ein kleiner Einblick in den inoffiziellen Bußgeldkatalog der Beschimpfungen. Früher zeigte man einen „Vogel", heute ist es meist der „Stinkefinger". Für den obszön ausgestreckten Mittelfinger sind in Deutschland laut dem Rechtschutz-Experten ARAG bereits Geldstrafen zwischen 600 Euro und 4.000 Euro verhängt worden. Auch wer andere Verkehrsteilnehmer mit Tiernamen belegt, kommt nicht billig davon. Für „blöder Esel", „alte Sau" und „fieses Miststück" setzt es schon mal 2.500 Euro Strafe. Doppelt kostspielig ist die Beschimpfung von Staatsbediensteten wie Polizisten oder Politessen. Denn dann klagt neben der gekränkten Person auch noch der beleidigte Dienstherr. |
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Was Beleidigungen am Steuer kosten
Mittwoch 26 Mai 2010
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26 Mai 2010 | Führerscheinkontrolle per Barcode
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26 Mai 2010 | Was Beleidigungen am Steuer kosten
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