Fördermittel für die Ausrüstung mit Telematiksystemem
Beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) kann im Rahmen des Förderprogramms "De-Minimis" eine Förderung für die Effizienzsteierung bei schweren Nutzfahrzeugen (ab 12 t) gestellt werden. Hierzu gehören Telematiksysteme und auch Dispositionssoftware.
Die Antragsfrist zur Förderperiode 2012 beginnt mit dem 01.11.2011 und endet am 28.02.2012. Anträge für Maßnahmen, die ab 01.01.2012 begonnen werden, können in diesem Zeitraum gestellt werden. Die Anträge müssen bis zum 28.02.2011 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein.
Bitte beachten Sie auch: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen vor Antragstellung noch nicht begonnen wurde. Die Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Leistungsvertrages oder Ausbildungsvertrages zu werten.
Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms De-minimis können zuwendungsberechtigte Unternehmen des Güterkraftverkehrs Zuschüsse zu folgenden Maßnahmearten (bis zum jeweils angegebenen Betrag je Maßnahme) erhalten:
je fahrzeugbezogene Maßnahme bis zu 3.600 Euro
(z.B. Erwerb von Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssystemen)
je personenbezogene Maßnahme bis zu 1.400 Euro
(z.B. Kosten der Sicherheitsausstattung/Berufskleidung des Fahr-/Ladepersonals/Disponenten)
je Maßnahme zur Effizienzsteigerung bis zu 2.500 Euro
(z.B. Erwerb von Telematiksystemen, Hard- und Software zur Darstellung, Auswertung, Verwaltung, Archivierung der Daten des digitalen EG-Kontrollgerätes)
Weitere Informationen sowie Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des BAG. Telefonisch erreichen Sie das BAG unter der Service-Nr. 0221/5776-2699.


